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Einige Fakten, die Anleger über geschlossene Fonds wissen sollten

Mit der Kapitalanlageform geschlossener Fonds hat der Anleger die Möglichkeit mit überschaubaren Summen Direktinvestitionen in große Investitionsgüter zu tätigen, die sonst nur für institutionelle Anlegergruppen oder Großinvestoren verfügbar sind. Ab einem Betrag von 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio kann man sich direkt und unternehmerisch an Anlagen beteiligen, die ein Gesamtinvestitionsvolumen in Millionenhöhe haben. Im Laufe der letzten Jahre wurden durchschnittlich 10 Mrd. Euro pro Jahr in dieser Art und Weise in geschlossene Fonds investiert.

Im folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Fragestellungen.

Einleitung

Was unterscheidet geschlossene von offenen Fonds?

Welcher Fonds passt zu welchem Anleger?

Welche Steuervorteile bringen die Offerten noch?

Wie lassen sich Risiken absichern?

Bekommen Anleger regelmäßige Ausschüttungen?

Wie seriös sind Renditeprognosen?

Wie hoch darf der Anteil von Weichkosten sein?

Lassen sich Fondsanteile vorzeitig verkaufen?

 

Einige Fakten, die Anleger über geschlossene Fonds wissen sollten:

Einleitung

Ein wichtiger Aspekt von geschlossenen Fonds sind die verschiedenen Kontrollmechanismen, die die Qualität dieses umfangreichen Marktes sichern. Jedem Emissionsprospekt, der die Basis für eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds für Privatkunden ist, liegt eine umfangreiche Prüfung durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu Grunde. Die Prüfung ist über die Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt-Verordnung in Deutschland geregelt und endet mit einer Gestattung, die absolut notwendig ist, um Anteile an geschlossenen Fonds einem breiten Publikum anbieten zu dürfen.
Daneben greifen seriöse Anbieter auf die deutlich weitergehende inhaltliche Prüfung eines zertifizierten Wirtschaftsprüfers zurück. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat dazu einen Standard zur Prospektprüfung aufgestellt, den sogenannten Standard S 4, an Hand dessen der Wirtschaftsprüfer den Prospekt und die darin enthaltenen Angaben überprüft. Für sein Testat haftet der Wirtschaftsprüfer jedem, der das Gutachten anfordert und sich auf dieser Basis beteiligt, im Rahmen der dann geschlossenen Vereinbarung (meist bis zur Höhe der Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung von mehreren Millionen Euro).

Bundesverbände, Ratingagenturen und Beratungsstellen für Kapitalanleger sorgen darüber hinaus für weitere Transparenz in diesem Markt. So bietet der Prospekt eines jeden geschlossenen Fonds eine gute Entscheidungsmöglichkeit, ob sich eine Beteiligung lohnt und dem eigenen Risikoprofil entspricht. Die Initiatoren sind im Prospekt dazu verpflichtet, alle möglichen Risiken nach bestem Wissen und Gewissen im Verkaufsprospekt ausführlich anzugeben. Für die Vollständigkeit und Gewissenhaftigkeit der Prospektangaben haften die mit der Aufstellung des Prospekts befassten Personen des Anbieters persönlich und strafrechtlich.

Seit dem 01.01.2009 hat der geschlossene Fonds einen weiteren Vorteil dazu gewonnen, da für diesen Bereich die so genannte Abgeltungsteuer - bis auf wenige Ausnahmen - nicht gilt.

Wenn der Anleger also auf seriöse Initiatoren und dessen Produkte setzt, sind Beteiligungsmodelle eine interessante und lukrative Investmentalternative.

Was unterscheidet geschlossene von offenen Fonds?

Bei geschlossenen Fonds stehen die Investition und das bzw. die Objekte von vornherein fest. Wenn die für das Eigenkapital vorgesehene Summe eingeworben worden ist, wird der Fonds geschlossen und es können keine weiteren Beteiligungen erworben werden. Ganz im Gegensatz dazu können offene Fonds unbegrenzt Gelder einsammeln und ganz unterschiedliche Anlagen erwerben, die regelmäßig den Kriterien des Investitionszwecks oder der vereinbarten Anlagestrategie entsprechen müssen.

Geschlossene Fonds sind in aller Regel langfristig ausgerichtet. So ist z. B. im Bereich Erneuerbarer Energien die Laufzeit eines Fonds häufig an die garantierten Einspeisevergütungen durch den Gesetzgeber gekoppelt. Die Laufzeit beträgt daher regelmäßig 20 Jahre. Entsprechend des hohen Gesamtinvestitionsvolumens einer Anlage innerhalb eines geschlossenen Fonds liegen die Mindestbeteiligungssummen regelmäßig bei EUR 10.000. Auch hier wird die ganz unterschiedliche Herangehensweise der offenen Fonds deutlich, da dort eine Beteiligung schon ab EUR 100 möglich ist. Veräußerungen der Anteile von geschlossenen und offenen Fonds hängen sehr stark von der Marktlage ab. Muss ein Anleger seine Beteiligung veräußern, kann diese Beteiligung von Dritten übernommen werden. Einen geregelten Markt dafür gibt es bis heute aber nicht. Offene Fonds können grundsätzlich jeder Zeit veräußert werden. Diese Rückkaufmöglichkeit kann auf Grund der schwierigen Marktlage auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.

Welcher Fonds passt zu welchem Anleger?

Die Angebotspalette von geschlossenen Fonds ist sehr umfangreich. Die Fonds im Bereich der Erneuerbaren Energien überzeugen durchweg durch ihren ethischen und ökologischen Ansatz, mit dem sie u.a. besonders hohe Einsparungen bei den CO2-Emissionen ermöglichen. Darüber hinaus sind Beteiligungen in Erneuerbare Energien ein wesentlicher Bestandteil bei der Umgestaltung des Energiestandortes Deutschland.

Auffällig sind neben diesen ökologischen Aspekten die hohen Renditeerwartungen und Gesamtausschüttungen, die Fonds im Bereich der Erneuerbaren Energien immer wieder anbieten können. Damit gehen ökologische und ökonomische Kriterien Hand in Hand und bieten jedem Anleger eine wirklich interessante Chance.

Jeder Anleger sollte sich bewusst machen, dass den hohen Ertragschancen ein entsprechendes unternehmerisches Risiko gegenübersteht. Wenn also z.B. Ausschüttungen einmal ausbleiben, darf das bei dem Anleger zu keinem Liquiditätsengpass führen. Ansonsten sind alle Risiken, die eine Beteiligung mit sich bringt, im jeweiligen Emissionsprospekt aufgeführt.

Welche Steuervorteile bringen die Offerten noch?

Bis Herbst 2005 konnten Anleger hohe Anfangsverluste der Beteiligungen steuerlich geltend machen und mit positiven Erträgen zum Beispiel aus Kapitalanlagen ausgleichen. Dies hatte zur Folge, dass sich viele Fonds nur dank des Steuervorteils lohnten; auf die wirtschaftliche Seite achteten Anleger oft zu wenig. Nachdem das Steuerprivileg abgeschafft wurde, hat sich der Markt verändert. Nun müssen sich Fonds ausschließlich über ihren wirtschaftlichen Erfolg profilieren.

Steuerlich können heute anfängliche Verluste ausschließlich mit Gewinnen aus der gleichen Ertragsart verrechnet werden, was in aller Regel bedeutet, dass in den ersten Jahren die Ausschüttungen aus der Beteiligung steuerfrei sind.

Da es sich bei geschlossenen Fonds in aller Regel um direkte unternehmerische Investitionen handelt, aus der Erträge durch die gewerblichen Nutzung des Anlageobjektes erfolgen, ist diese Kapitalanlageform in der Regel nicht von der Abgeltungssteuer betroffen

Wie lässt sich ein Angebot beurteilen?

Ein Fondsangebot zu beurteilen, ist auf den ersten Blick schwierig, da häufig komplexe und schwierige Modelle angeboten werden. Anhand folgender Kriterien können Investoren sich dennoch einen umfangreichen Überblick über den Fonds verschaffen:

    Emissionsprospekt:
    Im Prospekt wird das Fondsmodell beschrieben. Zentraler Punkt dabei: die Objekte, in die investiert wird. Im Falle eines Biogasfonds werden zum Beispiel die Qualität der Anlage, die wirtschaftliche und technische Betreuung während der gesamten Laufzeit sowie der Abschluss aller wesentlichen Verträge, wie z.B. einem langfristigen Substratliefervertrag, dargestellt. Außerdem enthält der Prospekt Informationen zur Finanzierung sowie zu den steuerlichen und rechtlichen Grundlagen. Bei offenen Fragen sollten sich Interessenten nicht scheuen, ihren Berater zu fragen.

    IDW-S4 Gutachten:
    Prospekte für geschlossene Fonds unterliegen immer der formellen Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zu qualitätsorientierten Verkaufsprospekten wird in aller Regel zusätzlich ein IDW-S4 Gutachten durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellt. In diesem Gutachten werden die Inhalte des Prospektes sowie die wirtschaftlichen Eckdaten des Marktes durch einen Wirtschafsprüfer intensiv geprüft und bewertet. Dieses Gutachten kann über Ihren Berater abgefordert werden. Das IDW-S4 Wirtschaftsprüfergutachten ist ein herausragendes Qualitätskriterium für jeden Prospekt, nicht zuletzt wegen der Haftung des Wirtschaftsprüfers für die darin gemachten Angaben und Bewertungen.

    Leistungsbilanz:
    Große Unternehmen verfügen regelmäßig über eine Leistungsbilanz, die jährlich die Ergebnisse aller bestehenden Fonds darstellt. Wenn also ein Emissionshaus bereits lange am Markt ist und viele Fonds platziert hat, ist die Leistungsbilanz ein geeignetes Mittel, sich über die laufenden bzw. bereits abgeschlossenen Projekte eines Emissionshauses einen Überblick zu verschaffen und daraus möglicherweise einen Schluss auf neue Projekte zu schließen. Kleinere und mittlere Emissionshäuser haben häufig keine Leistungsbilanz. In diesen Fällen ist es wichtig, darauf zu achten, wie offen im Umgang mit Informationen über laufende Projekte gegenüber den Kunden umgegangen wird.

    Geschäftsbericht/Quartalsberichte:
    Auch der jährliche Geschäftsbericht hilft bei einer Einschätzung. Er liefert u.a. aktuelle Informationen über die Investitionsobjekte und darüber, ob die Mittel wie geplant verwendet werden; außerdem sollte er offenlegen, wie sich die wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse der Beteiligung entwickeln. Geschäftsberichte werden regelmäßig nur Gesellschaftern und berufsmäßig zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten, die mit dem Investitionsobjekt befasst sind, zur Verfügung gestellt. Insofern ist es interessant, wie auskunftsfreudig die Emissionshäuser sind und wie eng die Betreuung u.a. mit Hilfe von Quartalsberichten während der Fondslaufzeit ist.

    Informationen über den Zweitmarkt:
    Da es keinen geregelten Zweitmarkt gibt, sollte sich der Anleger vor Abschluss beim Initiator informieren, ob und wie er seinen Fondsanteil vor Ablaufende verkaufen kann. Häufig ist es bei Erbfällen oder Schenkungen wichtig, ob die Beteiligung unproblematisch übertragen werden kann. Seriöse Anbieter verfügen hier über erfahrene Fondsmanager oder –betreuer, die über die gesellschaftsvertraglichen Möglichkeiten informieren. Weitergehende Informationsquellen sind Steuerberater, Rechtsanwälte, die Internetseite des Initiators, Fachzeitungen, Informations- und Branchen-dienste.

Wie lassen sich Risiken absichern?

Im Ersten Schritt erhält man einen umfassenden Überblick über alle Risiken eines Projektes im Verkaufsprospekt. Alle Initiatoren sind dazu verpflichtet, alle wesentlichen Risiken in diesem Prospekt auszuführen.

Im Zweiten Schritt kann man Instrumente prüfen, die Risiken minimieren können. Im Folgenden einige Beispiele:

    Platzierungsgarantie:
    Ein Unternehmen, z.B. die Vertriebskoordination des Emissionshauses, garantiert, dass der Fonds in einem festgelegten Zeitraum vollständig platziert wird. Oft stehen aber die Kosten und die Frage der Erfüllbarkeit dieser Garantie in der Kritik.

    Generalplanung und -übernahme:
    Ein Generalplaner und -übernehmer verpflichtet sich vertraglich, die Fertigstellung und Fertigstellungszeitraum gegenüber der Fondsgesellschaft zu garantieren.

    Mittelverwendungskontrolle:
    Alle Auszahlungen der Fondsgesellschaft werden vorab von dem Mittelverwendungskontrolleur überprüft.

Bekommen Anleger regelmäßige Ausschüttungen?

Anleger erhalten im Regelfall so genannte Ausschüttungen aus Beteiligungsmodellen. Sie ergeben sich aus den erwirtschafteten Überschüssen, also aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben eines Jahres. Die Einnahmen bestehen aus Erträgen (z.B. aus Miete, Chartereinnahmen oder Erträgen aus der Stromeinspeisung bei den Erneuerbaren Energien sowie häufig zu einem geringeren Teil aus Zinseinnahmen der angelegten Liquidität). Zu den Ausgaben zählen vor allem Tilgungen für Darlehen, das Bilden von Rücklagen für Instandhaltungen, Vergütungen für Treuhänder und Geschäftsführer.

Wie seriös sind Renditeprognosen?

Das Herzstück eines Prospekts ist die vom Initiator kalkulierte Prognoserechnung. Sie bildet ab, wie sich der Fonds in den nächsten Jahren entwickeln wird. Es handelt sich dabei um den, vom Initiator erwarteten Verlauf des Projektes - auf der Grundlage von Erfahrungs- und Branchenwerten.

Und so können Interessierte die Prognose richtig einschätzen: Ein Blick auf die Liquiditätsreserve, das Sicherheitspolster des Fonds, lohnt. Konservativ planende Initiatoren legen mindestens zwei Prozent der Investition zurück. Ausschüttungen und Renditewerte sind wichtige Merkmale. Auf der anderen Seite muss die Sicherheitsstruktur des Fonds angemessen sein, um die Erträge über den prognostizierten Zeitraum erwirtschaften zu können.

Wie hoch darf der Anteil von Weichkosten sein?

Viele Anleger achten vor allem auf die Weichkostenrelation. Sie gibt an, wie viel Geld von der Investitionssumme für Kosten wie Eigenkapitalbeschaffung oder Konzeption abgeht. Je niedriger der Anteil der weichen Kosten, desto günstiger ist ein Angebot. Werte bis 15 Prozent sind gerade noch angemessen. Ein Anteil von über 20 Prozent ist ein eindeutiges K.-O.-Kriterium.

Leider können die weichen Kosten verschiedener Fonds nicht verglichen werden. Jeder Initiator rechnet anders: Gelegentlich tauchen hier Gebühren für Notare, Grundbucheintrag oder Grunderwerbsteuer auf, obwohl diese nicht zu den weichen Kosten zählen.

Lassen sich Fondsanteile vorzeitig verkaufen?

Eine offizielle und neutrale Stelle für den Verkauf, wie die Börse bei Wertpapieren und Aktien, gibt es bei gebrauchten Fondsanteilen nicht. Der Markt ist offen und der Anleger hat die Wahl zwischen mehreren Alternativen:

    Eigeninitiative
    Der Anleger kann selbst aktiv werden und über Zeitungsinserate seine Anteile am Kapitalmarkt anbieten. Die Gefahr – vor allem bei Zeitdruck – unter Wert zu verkaufen, ist groß.

    Fondsinitiatoren als Vermittler
    Für den Anleger bequemer ist die Variante über den Fondsinitiator. Große Anbieter helfen beim Vermitteln; sie suchen für aussteigewillige Anleger geeignete Käufer. Diese Variante ist teurer, da sich der Initiator seine Dienste bezahlen lässt. Dafür stehen die Chancen auf Erfolg besser, da ein Initiator Kontakte zu kaufwilligen Anlegern hat.

    Zweitmarktfonds
    Manche Initiatoren kaufen Anteile für geschlossene Zweitmarktfonds. Hier kann ein verkaufswilliger Anleger seine Fonds anbieten.

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